Ein Minijob auf einem Festival ist für viele die unkomplizierteste Lösung: Du verdienst bis zu 556 € pro Monat steuerfrei, der Arbeitgeber übernimmt die Pauschalabgaben, und du arbeitest nur an einzelnen Wochenenden. Über CrewCall Festivals bewirbst du dich direkt bei Dienstleistungsfirmen, die auf Festivals in ganz Deutschland Minijobber suchen.
Festival-Jobs laufen oft als kurzfristige Beschäftigung (nicht als klassischer Minijob), weil die Einsätze auf wenige Tage begrenzt sind. Der Unterschied: Bei kurzfristiger Beschäftigung gibt es keine Verdienstgrenze — entscheidend ist, dass die Beschäftigung auf max. 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt bleibt. Das ist für die meisten Bewerber:innen flexibler als ein klassischer Minijob. Unser Vergleichsartikel erklärt die Unterschiede im Detail.
Als klassischer Minijobber bis zu 556 € pro Monat steuerfrei. Bei kurzfristiger Beschäftigung gibt es keine Verdienstgrenze — entscheidend ist die Anzahl der Arbeitstage (max. 70 im Jahr).
Einen Minijob neben einem Hauptjob ist in der Regel erlaubt. Mehrere Minijobs gleichzeitig können zusammengerechnet werden und die Grenzen überschreiten — hier lohnt sich Beratung beim Arbeitgeber oder der Minijob-Zentrale.
Ja. Jede seriöse Dienstleistungsfirma stellt dir nach dem Einsatz eine ordentliche Abrechnung aus — wichtig für deine Steuer und eventuelle BAföG- oder ALG-Nachweise.
Bei kurzfristiger Beschäftigung gilt: mehr als 70 Arbeitstage pro Jahr und die Stelle wird sozialversicherungspflichtig. Beim klassischen Minijob: mehr als 556 € im Monat und du rutschst in die Midijob-Zone. Beide Grenzen werden im Vertrag mit der Firma geregelt.
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